Altlasten

Altlastenbewertung nach aktueller Gesetzeslage – 
rechtssicher und wirtschaftlich handeln

Altlasten und kontaminierte Flächen stellen ein erhebliches Risiko für Umwelt, Gesundheit und Bauprojekte dar. Mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) im Juli 2023 wurden die rechtlichen Anforderungen für den Umgang mit belasteten Böden und mineralischen Abfällen bundesweit vereinheitlicht und verschärft. Für Bauherren, Investoren und Projektentwickler ist eine frühzeitige und qualifizierte Altlastenuntersuchung daher essenziell. 

Unsere sach- und fachkundigen Mitarbeiter führen Probenahmen von Haufwerken gemäß LAGA PN98, sowie in-situ-Probenahmen mittels Rammkernbohrungen durch.
2025_08_WSP-1

Altlasten
Was wir tun

Probenahme von Haufwerken gemäß LAGA PN98
In-situ-Probenahmen über Rammkernbohrungen
Bewertungen nach EBV, BBodSchV, DepV und LAGA M20
Abgrenzung der Gefährlichekit und Einteilung in einen Abfallschlüssel

Wir bieten Ihnen 
Bewertungen nach:

Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV)
Deponieverordnung (DepV)
LAGA-Richtlinien (z. B. LAGA M20)
Vor Bau, Rückbau oder Nutzung von Flächen mit möglicher Vorbelastung - besonders bei Industrie-, Gewerbe- oder Konversionsflächen.
Bodenmaterial und Haufwerke auf Schadstoffe – inklusive Probenahme und Bewertung nach EBV, BBodSchV, DepV und LAGA M20.
Nur sach- und fachkundige Personen – unsere Mitarbeitenden führen die Probenahme normgerecht durch.

Wir beraten Sie gerne

Wo früher gearbeitet wurde, prüfen wir heute genau hin:
 Wir erkennen Altlasten, bewerten Gefahren – und schaffen die Basis für neue Nutzungsmöglichkeiten.
Unverbindliche Beratung
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